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Bildschirmarbeit

Von Bildschirmarbeit im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung spricht man bei der Ausführung von Tätigkeiten wie Datenerfassung, Datentransfer, Dialogverkehr, Textverarbeitung, Bildbearbeitung oder CAD/CAM – Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen unter Verwendung von Bildschirmgeräten. Diese Beschäftigung muss durchschnittlich ununterbrochen mehr als zwei Stunden oder durchschnittlich mehr als drei Stunden der Tagesarbeit betragen, um als Bildschirmarbeit bewertet zu werden.

AdobeStock/ pressmaster

Das Wichtigste im Überblick

Artikel

Broschüren und Ratgeber
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    Pausen sind für Ihre Gesundheit notwendig! Nutzen Sie Ihre Bildschirmpause für diese einfachen Ausgleichsübungen. Damit gleichen Sie Ihren Bewegungsmangel aus, beugen Nacken- und Rückenschmerzen vor und halten sich vorbeugend fit.
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    Immer mehr Menschen arbeiten am PC. Doch das ist nicht immer gesund. Eine Übersicht über die häufigsten Probleme und was Sie dagegen tun können. Stand: Mai 2023
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