Psyche und Körper gehören zusammen!
Wir Menschen sind eine Einheit aus Körper und Psyche. Studien belegen die Wechselwirkungen. Am Arbeitsplatz wirken die unterschiedlichsten Belastungen auf Körper und Psyche gleichermaßen ein, werden jedoch zumeist getrennt evaluiert und auch Maßnahmen werden getrennt entwickelt.
Die Ergonomie setzt sich mit der Passung des Arbeitsplatzes zum Menschen und umgekehrt auseinander. Die Arbeitspsychologie beschäftigt sich mit dem Erleben, Verhalten und Handeln von Menschen am Arbeitsplatz. Sowohl die Ergonomie als auch die Arbeitspsychologie beziehen sich dabei auf das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept.
Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
Am Beispiel Lärm zeigt sich die Belastung als messbare Größe, die auf den Körper ab einer gewissen Intensität schädigend einwirkt. Tatsache ist, dass Lärmschwerhörigkeit nicht rückgängig gemacht werden kann. Ein wichtiger Grund dafür, die Lärmbelastung auf das geringste in der Praxis vertretbare Niveau zu reduzieren. Im Bereich der Psyche ist es oft Geschmacksache, ob wir z. B. Musik gesundheitsgefährdend laut hören und vermeintlich als Genuss erleben oder als Lärm abtun. Dies zeigt, dass sich die Beanspruchung von Mensch zu Mensch deutlich unterscheidet. Auch bezüglich Konzentrationsfähigkeit liegen oft deutliche Unterschiede vor, wobei der Gesetzgeber sich auch hier auf einen messbaren Grenzwert festgelegt hat.
Zu belastend für alle?
Die eigentliche Frage bei der Evaluierung körperlicher und psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist jedoch, ob Geräusche oder auch andere Faktoren zu belastend für alle sind. Hierbei gibt es keine Trennung zwischen Körper und Psyche, sondern ein gemeinsames Ziel: objektive Belastungen zu finden und diese mittels geeigneter Maßnahmen zu beseitigen. Wenn das gut gelingt, stellt sich die Frage nach der Beanspruchung oft gar nicht mehr.
Psyche und Körper als Einheit
Kennen Sie den Spruch „Mens sana in corpore sano“? Er besagt, dass „ein gesunder Geist in einem gesunden Körper“ zu finden ist. Bereits der römische Dichter Juvenal wies auf die untrennbare Verbindung von Körper und Geist sowie die Notwendigkeit hin, beides gleichermaßen zu pflegen und gesund zu erhalten.
Im IGA-Report 31 „Risikobereiche für psychische Belastungen“ haben Rau et al. (2015) in einem Projekt die aktuelle Studienlage analysiert, die sich mit dem Zusammenhang von Körper und Psyche befasst.
Für Ergonom:innen sowie Arbeitspsycholog:innen sollte es selbstverständlich sein, bei der Begutachtung eines Arbeitsplatzes den Körper und die Psyche des Menschen gemeinsam zu betrachten. Die gewohnte Evaluierung nach dem ASchG und die Evaluierung der psychischen Belastungen sollten allmählich eine Einheit werden, da ja auch der Mensch an seinem Arbeitsplatz eine solche darstellt.
Magazin Gesunde Arbeit 1/2025, Stamm-Ausgabe