Aktuelle Zahlen zeigen: Nur jeder vierte Bauarbeiter bekommt Hitzefrei
Lediglich jeder vierte Bauarbeiter bekam im Jahr 2022 Hitzefrei. Um die Bauarbeiter vor den Gefahren von Hitze und Sonne zu schützen, fordert Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.
Die nächste Hitzewelle ist da. Seit Bestehen der Hitzeregelung appelliert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) an die Baustellenverantwortlichen, die Gefahren von Hitze und Sonne ernst zu nehmen und die Hitzeregelung anzuwenden. Leider nicht mit dem gewünschten Erfolg. Ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei ist notwendig.
Nur jeder vierte Bauarbeiter bekommt Hitzefrei
Seit 2013 gibt es die Hitzeregelung der Bausozialpartner. 2019 wurden die Grenzwerte von 35 auf 32,5 Grad Celsius reduziert. 2019 war auch ein Rekordjahr. Es wurde an 25 Tagen für 39.122 Beschäftigte aus 1.508 Betrieben Hitzefrei gewährt. 2020 bekamen an 13 Tagen 3.232 Beschäftigte aus 447 Betrieben Hitzefrei. 2021 war an 17 Tagen für 13.962 Beschäftigte auf 646 Baustellen Hitzefrei. 2022 war mit 24 Tagen das zweitstärkste Jahr: Für 38.842 Beschäftigte aus 1.351 Betrieben gab es Hitzefrei. Damit bekam nur jeder vierter Bauarbeiter Hitzefrei. Die endgültigen Zahlen für 2023 liegen ab Oktober vor.
Muchitsch fordert: Hitzefrei gesetzlich für alle regeln
Nach ersten Meldungen wird Hitzefrei von zu wenig Firmen gewährt. „Um die Gesundheit aller Beschäftigten in Österreich zu schützen, ist eine gesetzliche Regelung für alle Arbeiten unter enormen Hitzebelastungen aufgrund der Klimakrise ab 30 Grad Celsius dringend notwendig”, fordert GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch.
Die Folgen von Arbeiten in der prallen Sonne sind nicht nur schwere Sonnenbrände und Sonnenstiche, sondern auch bösartige Erkrankungen bis hin zum Hautkrebs, außerdem Kreislaufbelastungen und Schädigung der Augen durch UV-Strahlung. Sogar die inneren Organe werden angegriffen. Dazu kommt noch eine deutlich steigende Unfallgefahr bei Hitze, weil die Konzentrationsfähigkeit sinkt.
Die Hitzefrei-Regelung am Bau ab 32,5 Grad Celsius im Schatten kann und soll von allen Baufirmen genutzt werden. Das Procedere ist einfach und die Kosten werden den Firmen von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse refundiert.
Es geht immer nur um ein paar Stunden pro Tag
Die Hitzefrei-Regelung am Bau gilt bei Erreichen von 32,5 Grad Celsius im Schatten. Meist ist das erst zu Mittag oder am Nachmittag der Fall. Zu diesem Zeitpunkt haben die Bauarbeiter bereits bis zu acht Stunden lang hart gearbeitet. Wenn Arbeitgeber oder Auftraggeber danach die Arbeiten nicht einstellen wollen, ist das unmenschlich. „Die Arbeiter:innen müssen sich erholen können, um auch am nächsten Tag in der Früh wieder fit auf der Baustelle stehen zu können“, sagt Muchitsch.
Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung am Bau
- Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius im Schatten gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius im Schatten gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab Mittag bzw. am Nachmittag Hitzefrei).
- Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.
- Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.
- Auf der Website der BUAK können Arbeitgeber:innen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
OTS-Aussendung der Gewerkschaft Bau-Holz