Gut geschützt trotz Kälte
Arbeitnehmer:innen, die bei ihrer Arbeit Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, benötigen im Winter entsprechenden Schutz vor Kälte Für sie ist es wichtig, zu wissen, welche Schutzmaßnahmen dafür infrage kommen und wer sie diesbezüglich im Betrieb unterstützt und berät.
Wechselnde Umgebungsbedingungen und teils eisige Temperaturen können zur Belastung oder zur gesundheitlichen Gefahr für Arbeitnehmer:innen werden und im schlimmsten Fall zu Unterkühlung oder Erfrierungen führen. Damit dies nicht passiert, müssen Arbeitgeber:innen auf Basis der Arbeitsplatzevaluierung geeignete und präventive Schutzmaßnahmen treffen.
Basis Arbeitsplatzevaluierung
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Gefährdungen und Belastungen, die von einer kalten Arbeitsumgebung ausgehen, zu beurteilen und Schutzmaßnahmen zu setzen. Bei der Arbeitsplatzevaluierung ist mittels Temperaturmessungen und Tätigkeitsbewertung zu ermitteln, ob Kälteschutzmaßnahmen notwendig sind. Gerade bei Arbeiten im Freien kann eine Kombination verschiedener Maßnahmen sinnvoll sein.
Rangfolge und Kombination von Schutzmaßnahmen
Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen gegen Kälte gilt es, das bewährte TOP-Prinzip (Technisch-Organisatorisch-Persönlich) anzuwenden. Wenn möglich, können Arbeitsplätze oder Sitze beheizt werden. In vielen Fällen sind auch Aufwärmpausen in Aufenthaltsräumen und warme Getränke nötig. Meist unausweichlich ist eine praxistaugliche Kälteschutzausrüstung, die vom Kopf bis zu den Füßen schützt. Diese Kälteschutzbekleidung ist von den Arbeitgeber:innen zur Verfügung zu stellen, da es sich um persönliche Schutzausrüstung (PSA) handelt. Für am Bau Beschäftigte gibt es durch das Schlechtwetterentschädigungsgesetz die Möglichkeit, während extremer Witterungsbedingungen (Schlechtwetterkriterien der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) nach Rücksprache mit dem bzw. der Arbeitgeber:in die Arbeit kurzfristig niederzulegen.
Wie wird die Kälteschutzbekleidung ausgewählt?
Bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sind Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen beizuziehen oder damit zu beauftragen. Anhand von Piktogrammen, Produkt- und Herstellerinformationen kann die Schutzfunktion der Ausrüstung überprüft werden. Schutzbekleidungen müssen den gesetzlichen Mindestvorgaben und Normen entsprechen. Betriebsrat und Sicherheitsvertrauensperson sind bei der Auswahl der PSA einzubeziehen. Zur Sicherstellung der Trageakzeptanz ist es sinnvoll, auch die betroffenen Arbeitnehmer:innen bei der Produktauswahl einzubinden oder ihnen die Wahl unter verschiedenen Produkten zu ermöglichen.
Information für mehr Sicherheit
Arbeitnehmer:innen müssen ihre Schutzausrüstungen tragen. Sie sind daher vorab über die vorgesehene Verwendung von Kälteschutzausrüstung zu informieren und zu unterweisen. Lassen z. B. Erkrankungen das Tragen nicht zu, sollte dies mit den Arbeitsmediziner:innen abgeklärt werden. Sobald eine Schutzkleidung ihren Zweck nicht mehr erfüllt, muss sie auf Kosten der Arbeitgeber:innen erneuert werden.