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Kälteschutz am Arbeitsplatz vorausschauend planen!

Abhängig von der geografischen Lage des Betriebes kommt die kalte Jahreszeit früher oder später im Jahr – aber sie kommt. Es sind daher Vorbereitungen zu treffen, um Arbeitnehmer:innen vor Erkrankungen und Unfällen zu schützen.

Kältearbeitsplätze findet man häufig bei der Herstellung, der Lagerung, dem Transport und dem Verkauf von Nahrungsmitteln, aber auch bei Arbeiten im Freien. Adobe Stock / kokliang1981

Aufgrund der unterschiedlichen Gestaltungs- und Einwirkungsmöglichkeiten gelten für Arbeiten in Räumen andere Vorgaben als für Arbeiten im Freien oder in Tiefkühlhäusern. Je nach Ausgestaltung des Arbeitsplatzes sind beispielsweise Mindesttemperaturen einzuhalten oder es sind entsprechende Aufwärmzeiten vorzusehen und Pausen oder Kälteschutzbekleidung zur Verfügung zu stellen. Am Ende des Tages bleibt das Ziel, die Arbeitnehmer:innen ohne Gesundheitsschäden durch den Arbeitsalltag bzw. den Winter zu bringen.

Gesetzliche Temperaturen in Arbeitsräumen

Die Raumtemperatur an ständigen Arbeitsplätzen unterliegt in Österreich genauen gesetzlichen Bestimmungen. Die in der Arbeitsstättenverordnung abgebildeten Werte entsprechen dem arbeitsmedizinischen Kenntnisstand und lassen zudem Arbeitgeber:innen einen ausreichenden Handlungsspielraum, um die Temperatur an ihre jeweiligen Arbeiten anzupassen.
Die Arbeitsstättenverordnung (§ 28) schreibt je nach körperlicher Beanspruchung folgende Grenzwerte vor:

  • Zwischen 19 und 25 °C bei geringer körperlicher Belastung wie Arbeiten im Sitzen
  • Zwischen 18 und 24 °C bei normaler körperlicher Belastung wie Arbeiten im Stehen oder Gehen
  • Mindestens 12 °C bei hoher körperlicher Belastung sowie bei schwerer körperlicher Arbeit

Ausnahmen sind möglich, wenn produktionstechnische Gründe vorliegen oder wenn Arbeitnehmer:innen höchstens zwei Stunden täglich in diesen Arbeitsräumen beschäftigt werden.

Heizung rechtzeitig einschalten

In der kalten Jahreszeit muss so geheizt werden, dass die Temperatur schon bei „Arbeitsbeginn“ zumindest den unteren Grenzwert erreicht hat. Das gilt auch für den Montag oder den ersten Tag nach einem Feiertag. Wie sich das Raumklima individuell tatsächlich anfühlt, hängt auch maßgeblich vom Zusammenspiel von Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit ab.

Bei Outdoor-Arbeiten im Winter können beheizte Fahrzeuge Schutz vor Kälte bieten. Adobe Stock / vladographer

Vorausschauende Planung der Arbeiten im Freien

Arbeitgeber:innen haben sich im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung auch mit dem Thema Kälte zu befassen. Auf betrieblicher Ebene ist daher schon vorab zu klären, welche Arbeiten in den kalten Monaten zu erwarten sind oder fix durchgeführt werden müssen. Dafür braucht es vorausschauende Vorbereitungsarbeiten und die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Dabei gilt es, nach dem bewährten TOP-Prinzip (technisch-organisatorisch-persönlich) vorzugehen. Bei Extremtemperaturen ist auch klar festzulegen, ab wann die Arbeiten einzustellen sind.

Welcher Schutz wird benötigt?

Welche die richtige Kälteschutzkleidung ist, das ist keine akute, sondern eine mittel- und langfristige Überlegung. Professionelle Arbeitsvorbereitung bedeutet, sich schon vorab zu überlegen, welche Schutzmaßnahmen für den kommenden Winter vorzubereiten sind. Gerade bei den Outdoor-Arbeiten sind die Möglichkeiten von technischen Maßnahmen begrenzt. Diese beschränken sich meistens auf das zeitweise Verlegen von händischen Arbeiten hin zu maschinellen Arbeiten mit beheizten Fahrzeugen. Organisatorische Maßnahmen wie Zeitbegrenzungen sind oft nur in Kombination mit Kälteschutzkleidung möglich. Es braucht also geeignete Kleidung und eine Festlegung von allfälligen Tätigkeitswechseln oder Aufwärmpausen in geheizten Pausenräumen. Die Festlegung von Pausen ist auch stark von den herrschenden Temperaturen abhängig. In diesem Bewertungsprozess sind Arbeitsmediziner:in und Sicherheitsfachkraft einzubinden. Gleiches gilt auch für die fachgerechte Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA). In Betrieben mit Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen sind diese ebenfalls einzubeziehen.

PSA richtig auswählen und richtig verwenden

Die ausgewählte Kälteschutzbekleidung muss den gesetzlichen Mindestvorgaben entsprechen und von Arbeitgeber:innen zur Verfügung gestellt werden, da es sich um PSA handelt. Damit die ausgewählte Kälteschutzausrüstung auch wie vorgesehen eingesetzt wird, müssen die Arbeitnehmer:innen diesbezüglich informiert und unterwiesen werden. Dabei sollen neben der Information über die Schutzfunktionen auch der fachgerechte Einsatz sowie die Funktionalität erklärt werden.

Arbeitgeber:innen müssen ihre Beschäftigten vor Kälte schützen und ihnen passende Kälteschutzkleidung zur Verfügung stellen. Adobe Stock / ads861

Schlechtwetterkriterien für Baustellen

Arbeiten auf Baustellen werden im Winter zu einer echten Herausforderung. Die Kälte belastet und macht Arbeiten nur mehr eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Hierfür gibt es am Bau die „Schlechtwetterkriterien“. Diese werden laut der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) dann erfüllt, wenn Regen, Schnee, Eis, Frost, Hitze usw. so stark sind, dass die Arbeit nicht verrichtet, zugemutet oder fortgesetzt werden kann. Sind die Folgewirkungen des schlechten Wetters so groß, dass die Arbeit nicht fortgesetzt werden kann, fällt dies auch unter die Schlechtwetterregelung – konkret bei Temperaturen ab minus 10 Grad Celsius. Zu berücksichtigen ist hierbei auch die Windstärke. Wird diese Grenze erreicht bzw. sogar unterschritten, kann der/die Arbeitgeber:in aufgrund des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes „Kältefrei“ geben.

Die Kälte-App informiert in Echtzeit

Zur Nutzung der Schlechtwetterentschädigung bzw. Kältefrei auf Baustellen braucht es die Information über die offizielle Temperatur der nächstgelegenen Messstelle der Geosphere Austria. Mit der Kälte-App der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) können die Daten der baustellenzugehörigen Messstelle direkt abgefragt werden. Mittels Push-Benachrichtigung am Smartphone wissen dann Bauarbeiter:innen und Baustellenverantwortliche sofort, wenn bei ihnen „Schlechtwetter“ gegeben ist. Auf der Baustelle kann von den Verantwortlichen dann zeitnah die Entscheidung über Kältefrei bzw. weitere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Beschäftigte vor Kälte zu schützen, ist und bleibt eine Verpflichtung der Arbeitgeber:innen.

Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 4/2024