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Arbeitgeber:innen

Arbeitgeber:innen müssen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dafür sorgen, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen gewährleistet ist. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) konkretisiert diese Pflichten.

Die Grundlage für die Verpflichtung der Arbeitgeber:innen zum Arbeitnehmer:innenschutz ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Dieses verpflichtet Arbeitgeber:innen ganz allgemein, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen in Bezug auf alle die Arbeit betreffenden Aspekte zu sorgen. Sie müssen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Integrität und Würde, einschließlich der Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Gefahren, zur Information und zur Unterweisung treffen, sowie eine geeignete Organisation und die erforderlichen Mittel bereitstellen. Die Kosten für die Maßnahmen sind von den Arbeitgeber:innen zu tragen.

Gesundheit ist dabei im Sinne der Weltgesundheitsorganisation zu verstehen, wonach Gesundheit mehr als das Freisein von Krankheit ist. Gesundheit bedeutet völliges körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden.

Überblick über wesentliche Pflichten

Hier ein Überblick über einige wesentliche Verpflichtungen, die von Arbeitgeber:innen nach dem ASchG erfüllt werden müssen:

  • Möglichst ungefährliche und Fehlbeanspruchungen vermeidende Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und der einzelnen Arbeitsplätze
  • Möglichst ungefährliche und Fehlbeanspruchungen vermeidende Gestaltung sowie Organisation der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken
  • Bereitstellung von geeigneten und möglichst ungefährlichen Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
  • Organisation und/oder Durchführung der notwendigen Information und Unterweisung der Arbeitnehmer:innen
  • Verpflichtung zur Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung
  • Bestellung von Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner:in und weiterer eventuell notwendiger „sonstiger Fachleute“, insbesondere Arbeits- und Organisationspsycholog:innen
  • Vorsehen nötiger und vorgeschriebener Mittel und Einrichtungen wie Erste Hilfe Kästen, Feuerlöscher, Kennzeichnungen u.ä.
  • Veranlassung von weiteren organisatorischen Erfordernissen wie Prüfung von Arbeitsmitteln, Untersuchungen von Arbeitnehmern oder Spezialausbildungen für bestimmte Arbeitnehmer:innen
  • Bereitstellen der notwendigen Persönlichen Schutzausrüstung
  • Laufende Information über den neuesten Stand der Technik und der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung

Weitere Verpflichtungen sind insbesondere im ASchG und den Verordnungen zum Arbeitnehmer:innenschutz festgelegt.