Brustkrebs als Berufskrankheit
In Dänemark ist Brustkrebs unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt. Nicht aber in Österreich. Die dänische Gewerkschafterin Nina Hedegaard dazu im Gespräch mit der „Gesunden Arbeit“.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung in Lyon, eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation WHO, hat Nacht- bzw. Nachtschichtarbeit 2007 als „wahrscheinlich krebserzeugend“ eingestuft. Durch die Einwirkung von Licht auf den Körper während der Nacht fällt die Produktion des Hormons Melatonin ab. Diese Störung des Biorhythmus kann ein bedeutender Grund für das laut einer Metastudie der Universität Sichuan um 32 Prozent höhere Brustkrebsrisiko sein.
Wann wird Brustkrebs in Dänemark als Berufskrankheit anerkannt?
Hedegaard: Eine Arbeitnehmerin muss mindestens 25 Jahre lang einmal in der Woche oder 20 bis 25 Jahre mehr als einmal pro Woche Nachtschicht geleistet haben. Und es darf keine anderen Faktoren geben, die mit höherer Wahrscheinlichkeit Brustkrebs auslösen, wie z. B. der Beginn der Wechseljahre, Übergewicht, Alkoholkonsum oder Rauchen. Jeder einzelne Fall wird in einem Gremium besprochen, in dem spezialisierte MedizinerInnen und die Sozialpartner vertreten sind.
Heißt das, wenn eine Frau seit ihrem 15. Lebensjahr raucht, mehr als 25 Jahre Nachtarbeit leistet und Brustkrebs bekommt, dass ihre Erkrankung dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anerkannt wird?
Hedegaard: Da muss es schon mehr geben als nur rauchen, um eine Frau nicht zu entschädigen, wenn sie 25 Jahre Nachtschicht gearbeitet hat mit zumindest einer Nachtschicht pro Woche, wie die Faktoren, die ich eben genannt habe.
Was das Rauchen betrifft, wird dieses in Packungsjahren (pack years) gemessen. Wenn du 20 Zigaretten am Tag für ein Jahr rauchst, ist dies „ein Packungsjahr“. Falls eine Frau mit dem Rauchen zwischenzeitlich aufgehört hat oder nur gelegentlich raucht, macht das weniger „Packungsjahre“ aus. Der Einfluss des Rauchens auf die Entscheidung, ob eine Entschädigung gewährt wird oder nicht, wird dadurch geringer.
Ist die Anerkennung auf bestimmte Brustkrebsarten beschränkt?
Hedegaard: Mir ist nicht bekannt, dass hier eine Unterscheidung zwischen bestimmten Brustkrebsarten getroffen wird.
Wie viele Fälle wurden anerkannt, seit dieses Gesetz 2009 in Kraft getreten ist?
Hedegaard: Von 2009 bis 2017 wurden insgesamt 140 Fälle von Brustkrebs aufgrund von Nachtarbeit entschädigt.
Aus welchen Branchen kommen diese Frauen zumeist?
Hedegaard: Aus Spitälern, Alten- und Pflegeheimen. Die ArbeitnehmerInnen sind vom Beruf her z. B. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, (Krankenschwestern), Hebammen und Pflegeassistentinnen.
Gibt es nach der Anerkennung eine Entschädigung?
Hedegaard: Ja, diese Frauen erhalten eine Entschädigung. Ein großer Teil der Frauen wird geheilt und kehrt an den Arbeitsplatz zurück. Wenn eine Frau Brustkrebs hatte, wird empfohlen, dass sie fünf Jahre nach erfolgreicher Behandlung keine Nachtschichtarbeit verrichtet. In Tierversuchen hat sich gezeigt, dass der Mangel an Melatonin das Wachstum eines Tumors beschleunigt.
Wie viel Entschädigung bekommt eine Frau in Dänemark?
Hedegaard: Sie variiert je nach Schwere der Erkrankung. Falls der Brustkrebs nicht geheilt werden kann und es auch keine weiteren Behandlungsmöglichkeiten gibt, dann beträgt die Entschädigung 100 Prozent, das macht im Moment 879.000 Dänische Kronen aus (etwas weniger als 120.000 Euro). Für jedes Jahr, das eine Frau älter ist als 39, wird etwas abgezogen, das ist sehr technisch, wie das gemacht wird.
Falls eine Frau eine Operation hatte und es sehr unwahrscheinlich ist, dass die Krankheit wiederkommt, erhält diese Frau 5 Prozent dieser Summe. Falls es wahrscheinlich ist, dass der Krebs wiederkommt, dann erhält sie 15 Prozent. In beiden Fällen kann eine Frau um 10 bis 15 Prozent mehr bekommen, falls sie eine Brust verliert oder diese schwer deformiert ist.
Nina Hedegaard Nielsen ist Beraterin beim FH, dem Dänischen Gewerkschaftsbund. Von ihrer Ausbildung her ist sie Arbeits- und Organisationspsychologin. Derzeit ist sie auch Sprecherin der ArbeitnehmerInnenkurie beim Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Luxemburg. Sie arbeitet seit mehr als 15 Jahren im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz, zuerst als Arbeitsinspektorin, dann in der Zentrale der dänischen Arbeitsinspektion, dann konnte sie sich bei zwei Gewerkschaften breites Fachwissen und Erfahrung aneignen.
Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 1/2019