Das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz – Grund zur Freude?
Im März 2024 trat das Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz in Kraft. Rund 18 Jahre mussten Arbeitnehmer:innen in Österreich darauf warten. Der langjährige Stillstand wurde damit zwar gebrochen – eine echte Modernisierung sieht allerdings anders aus.
Berufskrankheiten sind durch die Ausübung der Erwerbsarbeit verursachte Gesundheitsschädigungen. Allerdings ist nicht jede berufsbedingte Schädigung eine Berufskrankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Es bedarf dafür einer ausdrücklichen Definition in der sogenannten Berufskrankheitenliste, die Teil des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes ist. In den vergangenen Jahrzehnten wurden nur einzelne Anpassungen dieser Liste vorgenommen, obwohl sich die Arbeitswelt in dieser Zeit maßgeblich verändert hat.
Die Anerkennung als Berufskrankheit – aus vielen Gründen wichtig
Wird eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, haben die Betroffenen Leistungsansprüche aus der Unfallversicherung. Dies kann einerseits zu einem umfassenderen Leistungsangebot und zu besseren Versorgungsansprüchen führen. Andererseits werden bei starken, lang anhaltenden Einschränkungen Geldleistungen oder Qualifikations- und Umschulungsmaßnahmen gewährt. Zudem haben nicht nur bereits Erkrankte Anspruch auf eine bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung – eine Ausweitung der Berufskrankheitenliste führt auch zu einer Stärkung der Präventionsangebote.
Welche Verbesserungen brachte die Gesetzesnovelle?
Neben einer Neustrukturierung wurde die Berufskrankheitenliste um vier Erkrankungen erweitert. Darunter der weiße Hautkrebs durch UV-Exposition, eine häufige Erkrankung bei Arbeitnehmer:innen, die im Freien arbeiten und damit einer hohen Strahlenbelastung ausgesetzt sind. Sie fallen nun endlich unter den Schutz der Unfallversicherung – auch dann, wenn die Erkrankung bereits vor dem 1. März 2024 eingetreten ist und als Berufskrankheit gemeldet wird.
Welche Erkrankungen fehlen weiterhin auf der Liste?
Für eine echte Modernisierung fehlen zahlreiche Erkrankungen auf der Berufskrankheitenliste. Nach wie vor werden viele Belastungen der heutigen Arbeitswelt und der diesbezügliche Wissensstand nicht ausreichend berücksichtigt. Nicht erfasst sind etwa bandscheibenbedingte Erkrankungen durch langjähriges schweres Heben und Tragen. Ebenso werden Beschäftigte mit arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen nicht berücksichtigt. Gerade hier wäre die mit einer Ankerkennung verbundene verstärkte Präventionsarbeit so wichtig. Ziel muss schließlich sein, dass eine Berufskrankheit gar nicht erst entsteht.
Es ist aber nicht nur die Anzahl an Erkrankungen, bei der hoher Aufholbedarf besteht. Es ist auch der Umgang mit der Aktualisierung der Liste selbst, der zu einem standardisierten Prozess reformiert werden müsste. Mit der Tatsache, dass auch dies versäumt wurde, bietet die Gesetzesnovelle nur begrenzten Grund zur Freude.
Link zum Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz: https://tinyurl.com/bgbl-bkmg
Magazin Gesunde Arbeit, Ausgabe 2/2024