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ÖGB-Reischl zu Berufskrankheiten: „Neues Gesetz ist eine verpasste Chance“

Mit der Aufnahme des weißen Hautkrebses in die Berufskrankheitenliste wurde eine langjährige Forderung des ÖGB erfüllt. Dennoch weise die Liste noch immer große Lücken auf, so ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl.

ÖGB

Mit der Aufnahme des weißen Hautkrebses in die Berufskrankheitenliste wurde eine langjährige Forderung des ÖGB endlich umgesetzt. „Der Handlungsbedarf war lange bekannt. Es ist auch dem gewerkschaftlichen Druck zu verdanken, dass sich hier endlich etwas im Sinne der betroffenen Arbeitnehmer:innen bewegt hat“, hält ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl fest. „Besonders wichtig ist es, dass die Aufnahme dieser Erkrankung auch rückwirkend möglich ist“, so Reischl weiter.

Aber die ÖGB-Bundesgeschäftsführerin macht auch klar: „Insgesamt hat man mit dem Berufskrankheiten-Modernisierungsgesetz eine große Chance vertan. Viele arbeitsbezogene Krankheiten fehlen weiterhin auf der Berufskrankheitenliste. Von einer echten Modernisierung kann man also kaum sprechen“, kritisiert Reischl und stellt klar: „Natürlich bleibt die Erweiterung ein erklärtes Ziel des ÖGB. An unserem Einsatz für die Gesundheit der arbeitenden Menschen ändert sich überhaupt nichts.“

Erweiterungen der Berufskrankheitenliste nach Gutdünken

Die ÖGB-Bundesgeschäftsführerin nennt auch konkrete Schritte, um die Situation zu verbessern: „Ein standardisiertes Prozedere ist nötig, um die Berufskrankheitenliste laufend zu aktualisieren, statt unregelmäßig und erst nach großem Druck einzelne Erkrankungen aufzunehmen.“ In Deutschland gäbe es dafür zum Beispiel einen Sachverständigenbeirat, der regelmäßig und evidenzbasiert Erweiterungen vorschlägt. „Vor allem bei psychischen Erkrankungen gibt es großen Aufholbedarf“, hält Reischl fest.

OTS-Aussendung des ÖGB