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ÖGB und AK ad Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz: „Der große Wurf bleibt aus“

„Es fehlt einiges, um die Bezeichnung als Modernisierungsgesetz zu verdienen“, urteilen ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl und AK-Bereichsleiterin für Soziales Ines Stilling.

Adobe Stock / Quality Stock Arts

Gestern wurde im Gesundheitsausschuss ein neues Gesetz präsentiert, mit dem die Berufskrankheitenliste aktualisiert werden soll. Das beinhaltet zum einen eine begrüßenswerte Neustrukturierung der Liste, zum anderen die Neuaufnahme einiger Erkrankungen: etwa der weiße Hautkrebs, an dem Outdoor-Arbeitnehmer:innen durch andauernde UV-Strahlung erkranken. Dieser ist in Deutschland schon seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt und zählt seit Jahren zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten – der Handlungsbedarf in Österreich ist damit evident dringend.

Die „Modernisierung“ stockt

Es gibt allerdings zahlreiche weitere Krankheiten, die fundiert und arbeitsmedizinisch belegt, gesetzlich berücksichtigt werden müssen. Österreich hinkt hier im internationalen Vergleich eindeutig nach. Der Aufholbedarf zeigt sich aber nicht nur bei der Anzahl an anerkannten Berufskrankheiten, sondern auch beim Umgang mit notwendigen Aktualisierungen. In Deutschland werden über einen Sachverständigenbeirat regelmäßig und evidenzbasiert Erweiterungen angestoßen. Im Sinne einer Modernisierung braucht es auch in Österreich ähnliche Instrumente. „Mit dem neuen Gesetz hätte es auch die Möglichkeit zur Implementierung gegeben. Dass diese nicht genutzt wurde, ist ärgerlich“, kommentiert Reischl die Gesetzeslücke.

Psychische Leiden bleiben unsichtbar

Ebenso unberücksichtigt bleiben Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparats und psychische Erkrankungen. „Dabei gäbe es gerade dort großen Aufholbedarf und viele betroffene Arbeitnehmer:innen“, so Reischl. „Auf Arbeitnehmer:innen herrscht enormer Druck. Die Anerkennung von arbeitsbezogenen psychischen Erkrankungen wäre nicht nur eine wichtige Unterstützung, sondern ein Beitrag zur Entstigmatisierung“, findet AK-Bereichsleiterin Stilling. Besonders tragisch ist die restriktive Praxis bei der Anerkennung von Long COVID als Berufskrankheit. Menschen aus vielen Berufsgruppen, die in der Hochzeit der Coronapandemie gearbeitet und sich am Arbeitsplatz infiziert haben, werden weiterhin im Stich gelassen.

Zusätzliches Augenmerk legt Stilling auf die zuletzt erfolgten Beitragskürzungen an die Unfallversicherung unter dem Deckmantel der Lohnnebenkosten-Senkungen. So hat die AUVA weiterhin keinen Präventionsauftrag zur Eindämmung arbeitsbedingter Erkrankungen.

Diese Mängel in der Gesetzesvorlage sind sehr bedauerlich, ÖGB und AK fordern daher eine umfassende Änderung der vorliegenden Grundlage, damit dieses Gesetz die Bezeichnung „Berufskrankheiten-Modernisierungs-Gesetz“ auch verdient.

OTS-Aussendung des ÖGB