Post-COVID-Prävention: In Arbeit …
Im kollektiven Gedächtnis scheint die Coronapandemie nur noch bei jenen nachzuwirken, die sie mit überbordenden Regeln und politischem Missmanagement gleichsetzen. Für die Mehrheit der Bevölkerung hingegen steht das viel zitierte „Leben mit dem Virus“ für die Rückkehr in die Normalität.
Diese Rückkehr in die Normalität geht bei der Mehrheit Hand in Hand mit der Aussetzung sämtlicher Schutzmaßnahmen. Da das Virus aber weiterhin existiert und zirkuliert, sind vulnerable Personen mittlerweile auf sich allein gestellt.
Zu den vulnerablen Personen gehört unter anderem die Gruppe der an Post COVID erkrankten Menschen. Post COVID ist eine neurologisch-immunologische Erkrankung, die in ca. sechs bis 15 Prozent der Fälle nach einer Infektion mit COVID-19 auftritt und mit massiver Erschöpfung, weitreichenden Schmerzen und kognitiven Problemen einhergeht. Arbeitsfähigkeit und Lebensqualität der Betroffenen sind deutlich beeinträchtigt, Schwerstbetroffene sind pflegebedürftig.
Nachdem das Thema lange Zeit politisch kaum berücksichtigt worden war, präsentierte das Gesundheitsministerium im November 2024 einen „Aktionsplan zu postakuten Infektionssyndromen (PAIS)“. Das Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität von Betroffenen. Ein zentrales Handlungsfeld dabei ist die Prävention in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Problemfeld Arbeitsplatz
Besonders relevant ist der Arbeitsbereich, der oft gänzlich ungeeignet für eine selbstverantwortliche Schutzorientierung ist: Beschäftigte haben in der Regel nur begrenzt Möglichkeiten, frei zu entscheiden, was ihren Arbeitsplatz betrifft. Hier setzt der Arbeitnehmer:innenschutz an: Durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sind Arbeitgeber:innen im Rahmen der spezifischen Berücksichtigung der jeweiligen Konstitution der Beschäftigten (gemäß § 7 ASchG) dazu verpflichtet, für präventive Maßnahmen gegen Verbreitungen von Infektionen zu sorgen. Als sinnvolle Maßnahmen nennt die Med-Uni Wien etwa Belüftungskonzepte und -systeme sowie eine betriebliche Präventionskultur: Denn weiterhin gehen sehr viele Menschen krank arbeiten, in Salzburg ist es jede:r Zweite. Hier braucht es Sensibilisierung durch Präventivfachkräfte und Belegschaftsorgane.
Anpassungen dringend erforderlich
Damit bereits betroffene, aber noch arbeitsfähige Beschäftigte ihre Arbeit fortführen können und vor einer Zustandsverschlechterung geschützt werden, sind Anpassungen des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitstätigkeit notwendig. Dazu gehören die Nutzung von Homeoffice und flexible Zeitmodelle wie etwa die Senkung der Arbeitsintensität. Auch ergonomische Anpassungen am Arbeitsplatz können sinnvoll sein.
Fazit: „Mit dem Virus zu leben“ muss heißen, anzuerkennen, dass es samt potenzieller Folgen wie etwa Post COVID existiert. Damit bräuchte es Schutzmaßnahmen, um allgemein vor einer Erkrankung an Post COVID und spezifisch bereits Betroffene vor Verschlechterungen ihres Zustands zu schützen. Im Bereich des Arbeitnehmer:innenschutzes gibt es hierfür Handlungsspielraum. Höchste Zeit, ihn zu nutzen.
Magazin Gesunde Arbeit 1/2025, Salzburg-Ausgabe