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Begriff Arbeitnehmer:innenschutz

Unter dem Begriff „Arbeitnehmer:innenschutz“ versteht der Gesetzgeber ganz allgemein das Ziel, den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer:innen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen.

Arbeitnehmer:innenschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Er besteht also aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. 

Verantwortlich für Maßnahmen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten garantieren, sind immer die Arbeitgeber:innen. Sie haben auch die notwendigen Kosten für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu tragen. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit den entsprechenden Begleitgesetzen. 

Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen bei der Arbeit zu vermeiden. Dieser präventive, vorbeugende Arbeitnehmer:innenschutz darf sich nicht darauf beschränken, Arbeitsplätze im technischen Sinn sicher zu gestalten, er muss vielmehr die Beschäftigten vor allen arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützen.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geht von einem umfassenden Verständnis bei Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aus. Besonders berücksichtigt werden Fragen der Arbeitsorganisation, der psychischen Belastungen und des Einflusses der Umwelt auf den Arbeitsplatz. Das Gesetz trägt Änderungen in der Arbeitswelt Rechnung indem neue Belastungen durch neue Technologien stark berücksichtigt werden. Es müssen alle Aspekte eines umfassenden Gesundheitsschutzes bei der Arbeit einbezogen und die Grundlage für eine aktive betriebliche Gesundheitsförderung und für geeignete betriebliche Strukturen zur Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung geschaffen werden. Dieser Grundsatz wird vor allem durch die Arbeitsplatzevaluierung in den Betrieben praktisch umgesetzt.