Der Arbeitsklima Index zeigt: Mitbestimmung macht zufrieden
Als vor 50 Jahren das Arbeitsverfassungsgesetz in Kraft trat, wurde ein Meilenstein der österreichischen Sozialpolitik gesetzt. In ihm wurden zentrale Säulen der betrieblichen Interessenvertretung festgeschrieben und so die Mitsprache der Beschäftigten in den Betrieben gestärkt. Nach einem halben Jahrhundert stellt sich nun aber die Frage: Wie sehen die Arbeitnehmer:innen heute ihre Gestaltungsmöglichkeiten in der Arbeit? Antworten liefert der Arbeitsklima Index.
Durchschnittlich arbeiten 57 Prozent der Beschäftigten in Betrieben, in denen ihnen ein Betriebsrat oder eine Personalvertretung zur Verfügung stehen. Das Vorhandensein einer Vertretung variiert dabei stark nach Branche und Unternehmensgröße.
Während große Anteile der Beschäftigten in der Öffentlichen Verwaltung (90 Prozent), im Unterrichtswesen (83 Prozent), im Gesundheits- und Sozialwesen und in Industrie/Gewerbe (jeweils 64 Prozent) in ihren Betrieben einen Betriebsrat beziehungsweise eine Personalvertretung vorfinden, sind es hingegen nur 16 Prozent im Tourismussektor, 41 Prozent im Bauwesen und 46 Prozent im Handel.
Größere Betriebe öfter organisiert
Vor allem in kleinen Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmer:innen ist seltener ein Betriebsrat installiert. Nur ein Zehntel der Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeiter:innen haben eine betriebliche Mitbestimmung. 35 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit 20 bis 99 Personen verfügen über eine Vertretung und in größeren Unternehmen (100 bis 499 Beschäftigte) sind es immerhin 69 Prozent. In Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten haben 86 Prozent einen Betriebsrat beziehungsweise Personalvertretung.
Besonders in Branchen, die ohnehin mit schwierigen Arbeitsbedingungen zu kämpfen haben, fehlt oft die betriebliche Interessenvertretung.
Betriebsrat macht Beschäftigte zufriedener
In mehreren Zufriedenheitsdimensionen schneiden Beschäftigte in den Betrieben mit Betriebsrat oder Personalvertretung besser ab als Beschäftigte in nicht organisierten Betrieben. So sind 66 Prozent der Beschäftigten mit Betriebsrat bzw. Personalvertretung mit dem Einkommen und 63 Prozent mit ihren Weiterbildungsmöglichkeiten zufrieden. Unter Beschäftigten in Betrieben ohne Interessenvertretung sind dies nur 55 bzw. 52 Prozent. 68 Prozent der Arbeitnehmer:innen in organisierten Betrieben sagen, dass sie mit ihrer sozialen Absicherung zufrieden sind. Dies trifft nur für 55 Prozent der Beschäftigten ohne betriebliche Interessenvertretung im Unternehmen zu.
Deutlich häufiger sind in Betrieben mit Betriebsrat oder Personalvertretung Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter:innen zu finden als in jenen ohne betriebliche Interessenvertretung. So geben 40 Prozent der Befragten aus Betrieben mit Betriebsrat bzw. Personalvertretung an, dass ihnen Obst und Gemüse zur Verfügung gestellt wird. In anderen Betrieben sind es 25 Prozent. In Betrieben mit Betriebsräten oder Personalvertretungen sind Arbeitsplätze häufiger mit ergonomischen Möbeln ausgestattet (38 Prozent) als in anderen (knapp 21 Prozent) und 23 Prozent haben Zugang zu Beratungs-, Supervisions- oder Coachleistungen im Gegensatz zu Betrieben ohne betriebliche Interessenvertretung (8 Prozent). Ein Fünftel der Beschäftigten in organisierten Betrieben erhält auch Förderungen für sportliche Aktivitäten in der Freizeit. In Betrieben ohne Vertretung sind es nur 6 Prozent.
„Ein Beweis dafür, dass es Beschäftigten in Betrieben mit betrieblicher Interessenvertretung besser geht. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Bedürfnis und ein Recht auf Mitbestimmung in ihren Betrieben. Der Betriebsrat spielt bei der Wahrnehmung dieses Rechts eine entscheidende Rolle. Ein Blick in die Rechtsschutzbilanzen der AK Oberösterreich zeigt weiters, wie wichtig ein Betriebsrat ist. Über 80 Prozent der Rechtsfälle der AK Oberösterreich kommen aus Betrieben ohne Betriebsrat“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Die Zahlen des Arbeitsklima Index zeigen, dass betriebliche Interessenvertretung einen positiven Einfluss auf die Zufriedenheit der Beschäftigten hat. 95 Prozent der Beschäftigten in organisierten Betrieben sagen auch, dass sie sich bei Problemen an ihre Vertretung wenden können.
Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich
- Ergänzung des Arbeitsverfassungsgesetzes um die Erweiterung der Überwachungs- und Einsichtsrechte des Betriebsrates.
- Die Möglichkeit schaffen, über Betriebsgrenzen hinweg im Rahmen von Unternehmungen und Konzernen, Belegschaftsorgane zu wählen.
- Sanktionen gegen Betriebsinhaber:innen, die eine Betriebsratswahl stören oder verhindern oder dieses versuchen.
- Überarbeitung und Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs – Einbeziehung sämtlicher faktischer Beschäftigten eines Betriebes, unabhängig vom vertraglichen Status.
Presseaussendung der AK Oberösterreich