Sicherheitsvertrauensperson – Arbeitnehmervertreter:in mit besonderer Funktion für Sicherheit und Gesundheit
Sie vertritt die Gesundheitsinteressen der Arbeitnehmer:innen und muss wie der Betriebsrat vom/von der Arbeitgeber:in informiert und u. a. von Präventivfachkräften beraten werden.