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Nichtraucher:innenschutz

Arbeitgeber:innen müssen dafür sorgen, dass Nichtraucher:innen vor der Einwirkung von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt werden (§ 30 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).

AdobeStock/ Rumkugel.

Das Wichtigste im Überblick

Artikel

Broschüren und Ratgeber
  • NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz - SVP-Info, Stand: 1. November 2019
    NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz - SVP-Info, Stand: 1. November 2019
    Download (PDF, 253 KB)
  • NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz - Folder, Stand: 1. November 2019
    NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz - Folder, Stand: 1. November 2019
    Nicht nur Rauchen, sondern auch Passivrauchen gefährdet die Gesundheit. ArbeitgeberInnen müssen NichtraucherInnen vor Passivrauchen am Arbeitsplatz schützen. Stand: November 2019
    Download (PDF, 1 MB)

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