Rauchen kostete Arbeiter den Job
Rauchverbote schützen NichtraucherInnen vor Passivrauch. Manche Betriebe müssen Rauchen aus produktionstechnischen Gründen (Hygiene, Brandgefahr etc.) verbieten. Wer sich dort eine Zigarette anzündet, muss mit Sanktionen rechnen.
Das Oberlandesgericht Wien (21.7.2016, 9 Ra 7/16i) bestätigte sogar eine Entlassung ohne vorherige Verwarnung: Ein Arbeiter werkte bei einem Kunden in einer „Explosionszone“ mit leicht entflammbaren Erdöltanks. Über das strikte Rauchverbot und die Gefahr offenen Feuers wurde er unterwiesen, Warnschilder vor Ort verdeutlichten dies. Trotzdem rauchte er mehrmals. Als der Arbeitgeber davon und von früheren Verstößen gegen Rauchverbote erfuhr, sprach er die Entlassung aus. ArbeiterInnen können laut Gesetz entlassen werden, wenn sie trotz vorausgegangener Verwarnung unvorsichtig mit Feuer umgehen. Im Wissen um die Explosionsgefahr mehrfach das Rauchverbot zu missachten war aber so schwerwiegend, dass sich eine Ermahnung erübrigte.