Zum Hauptinhalt wechseln

Mobbing: Den Kopf nicht in den Sand stecken

ArbeitgeberInnen dürfen bei Mobbing im Betrieb nicht wegschauen: Ihre Fürsorgepflicht verlangt aktives Handeln, um Betroffene zu schützen.

Fotolia/funway5400

Wer im Betrieb Mobbing von KollegInnen oder Vorgesetzten ausgesetzt ist, sollte sich an den Chef oder die Chefin wenden. Dabei sollten die Fakten vorgebracht und nachweislich um Abhilfe ersucht werden. ArbeitgeberInnen trifft eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht: Sie müssen Arbeitsplätze so gestalten, dass Leben und Gesundheit, aber auch die Würde der ArbeitnehmerInnen geschützt wird. Diese geschützten Interessen werden bei Mobbing gefährdet.

Kein Freibrief für Mobbing

Zahlreiche Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs sprechen eine deutliche Sprache: Erfahren ArbeitgeberInnen von Mobbing, sind sie verpflichtet, einzuschreiten. Sie haben unverzüglich und auf angemessene Weise Abhilfe zu schaffen. In der Wahl der Mittel sind sie frei, mit dem gewählten Mittel muss die gemobbte Person aber zuverlässig vor weiteren Angriffen geschützt sein. Abhängig vom Fall reichen die Mittel von einfacher Schlichtung über die Verwarnung von Mobbenden und Versetzungen sowie Kontaktverboten bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Reagieren ArbeitgeberInnen gar nicht oder nur halbherzig, können Schadenersatzansprüche die Folge sein: Diese werden Thema, wenn Mobbing eine Erkrankung verursacht und Vermögensschäden (wie entgangener Verdienst und Therapiekosten) entstehen. Gerichte haben bei Mobbing-Fällen auch Schmerzensgeld für die erlittene körperliche oder psychische Beeinträchtigung zugesprochen.

AK-Broschüre

Beweise sind unverzichtbar

Um den Verdacht auf Mobbing im Gespräch mit Chef oder Chefin zu untermauern und für eventuelle Rechtsstreitigkeiten vorzubauen, empfiehlt es sich, ein „Mobbing-Tagebuch“ zu führen. Darin sollte genau festgehalten werden: Wer hat was wann gesagt oder getan? Wer kann das bezeugen? Welche Auswirkungen hatten die Handlungen auf die bzw. den Betroffene/n? Welche körperlichen oder psychischen Beschwerden sind in welcher Stärke aufgetreten?

Bevor ArbeitnehmerInnen rechtliche Schritte ergreifen, ist eine Beratung bei ihrem Betriebsrat, ihrer Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer anzuraten. Psychosoziale Unterstützung, wie sie unter anderem Mobbingberatungsstellen bieten, erleichtert den Umgang mit der belastenden Situation. In einigen Unternehmen gibt es Betriebsvereinbarungen zur Konfliktlösung bei Mobbing und Belästigung. Darin können Ansprechpersonen für Betroffene im Betrieb (z. B. KonfliktlotsInnen), externe Anlaufstellen, Mediation etc. festgelegt sein. Die letztendliche Verantwortung für den Schutz vor Mobbing bleibt stets Chefsache.