Burn-out als Berufskrankheit – jetzt!
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert erstmalig den Burn-out Begriff und stellt klar: Burn-out ist ausschließlich arbeitsbedingt und eine Folge von chronischem Arbeitsstress. Die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit muss nun rasch folgen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Klassifikation der Krankheiten (ICD) aktualisiert. In der neuen ICD-11 wird erstmalig der Burn-out-Begriff definiert: Energielosigkeit und Erschöpfung, eine zunehmende geistige Distanz, negative Haltung oder Zynismus zum eigenen Job sowie ein verringertes berufliches Leistungsvermögen werden darin als Kriterien angeführt. Die Definition stellt auch klar: Burn-out ist eine Folge von chronischem Arbeitsstress und bezieht sich ausschließlich auf den beruflichen Kontext. Andere Bereiche des Lebens werden dezidiert als Ursache ausgeschlossen.
Burn-out als Arbeitsrisiko
Das Hamsterrad der Arbeit dreht sich auch in Österreich immer schneller. Ein Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zeigt: 44 Prozent der Befragten sind Burn-out-gefährdet oder bereits „krank“ – 19 Prozent sind im Problemstadium, 17 Prozent im Übergangsstadium und 8 Prozent dem „Burn-out-Erkrankungsstadium“ zuzurechnen (Musalek et al., 2017). Es scheint fast, als ob Burn-out schon zum Alltag der ArbeitnehmerInnen gehört – fast jede/r dritte ArbeitnehmerIn kennt heute Burn-out-Fälle im eigenen Betrieb (AK OÖ, 2017).
Burn-out als Berufskrankheit
Eigentlich sollte der Motor der österreichischen Arbeitswelt weitgehend rund laufen. Arbeit muss laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vom/von der ArbeitgeberIn gesund gestaltet werden – dies gilt sowohl für die körperliche als auch die psychische Gesundheit. Dass hier Sand im Getriebe ist, zeigt die Realität: Erschöpfend lange Arbeitstage, schwindelerregend hohe Zielvorgaben, zu wenig Personal, organisatorische Mängel oder Arbeitsplatzunsicherheit treiben immer mehr ArbeitnehmerInnen in die psychische Abwärtsspirale. Gesunde Arbeitsbedingungen? Fehlanzeige! Arbeiterkammern und Gewerkschaften fordern schon lange die Anerkennung von Burn-out als Berufskrankheit – wie es z. B. in Lettland längst der Fall ist. Damit hätten Betroffene ein Anrecht auf eine umfassende Behandlung durch die Unfallversicherungsanstalt, zeitlich unbefristete medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation oder finanzielle Entschädigungen.
Der Weg zum Ziel
Klar ist: Menschen, die durch ihre Arbeit einen Schaden erleiden, müssen endlich umfassend abgesichert sein. Das hat für arbeitsbedingte psychische Erkrankungen oder Burn-out in gleicher Weise zu gelten wie für körperliche Schäden. Klar ist auch: Vorsorge ist besser als die schmerzliche Wiederherstellung von verloren gegangener Gesundheit. Weniger Leid und Kosten sind ein Gewinn für ArbeitnehmerInnen, Betriebe und Staat! „Keine Chance dem Burn-out“ muss unser gemeinsames Ziel sein – menschengerechte Arbeitsplätze sind der Weg dorthin.
Magazin Gesunde Arbeit 3/2019