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Sucht am Arbeitsplatz – wegschauen hilft nicht

Belastende Arbeitsbedingungen sind oftmals Auslöser für Suchterkrankungen. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist ein wirksames Mittel zur Prävention.

Adobe Stock / Yevhen

Ein paar Gläser Wein zum Entspannen am Abend. Eine Tablette, wenn die Gedanken an die Arbeit wieder den Schlaf rauben. Aufputschmittel, um leistungsfähig zu bleiben. Mit dem Griff zu Alkohol oder anderen suchterzeugenden Substanzen reagieren viele ArbeitnehmerInnen auf psychische Belastungen. Durch übermäßigen und missbräuchlichen Gebrauch gefährden sie sich selbst und auch andere. Damit es gar nicht so weit kommt, braucht es ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld und das Bekenntnis zu einer offenen Unternehmenskultur. Diese Maßgaben sollten sich auch in den Regelungsinhalten und Umsetzungsmaßnahmen einer Betriebsvereinbarung zum Thema Suchtprävention widerspiegeln.

Sucht ist keine Willensschwäche

Zentraler Grundsatz dabei: Sucht ist eine chronische Erkrankung und nicht etwa eine persönliche Schwäche der betroffenen Person. Um ein Suchtmittelproblem respektvoll und effektiv lösen zu können, muss ohne moralische Vorhaltungen auf Augenhöhe kommuniziert werden. Dadurch werden KollegInnen, zum Beispiel beim Verzicht auf Alkohol, unterstützt und nicht diskriminiert.

Klarheit durch betriebliche Regelungen

Betriebliche Rahmenbedingungen sollen ein verantwortungsvolles Konsumverhalten unterstützen und so dazu beitragen, gefährdende Konsumgewohnheiten zu ändern und Sicherheitsrisiken zu vermeiden. In konkreten Problemsituationen ist ein einheitliches Vorgehen und somit eine Gleichbehandlung aller betroffenen Personen gewährleistet.

Auf folgende Themenbereiche kommt es besonders an:

  • Konsequente Durchführung der Evaluierung psychischer Belastungen als Schlüssel zur Beseitigung und Verhinderung suchtmittelbedingter Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
  • Sensibilisierung und Information hinsichtlich suchtmittelbedingter Gesundheitsgefahren und Stärkung der Risikokompetenz
  • Förderung einer Unternehmenskultur, die durch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Sucht geprägt ist
  • Unterstützungsangebote für betroffene MitarbeiterInnen, mit dem Ziel, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen
  • Handlungshilfen für KollegInnen von Betroffenen
  • Handlungsleitlinien zur Prävention und Intervention für Führungskräfte, um Gleichbehandlung der Betroffenen und ein transparentes Vorgehen sicherzustellen

Gemeinsam mit dem Institut für Suchtprävention hat die GPA-djp eine Musterbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Suchtprävention erstellt. Die darin enthaltenen Eckpunkte sollen als Anregung dienen, um daraus eine zu den Verhältnissen im eigenen Betrieb möglichst passende Vereinbarung zu entwickeln. Die GPA-djp unterstützt und berät BetriebsrätInnen gerne auf diesem Weg!

Magazin Gesunde Arbeit 3/2020