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Menschen mit Behinderung

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz regelt den Einsatz der ArbeitnehmerInnen, insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, die Konstitution und Körperkräfte, Alter, Qualifikation und die gesundheitliche Verfassung. Beim Einsatz von Menschen mit Behinderung ist darauf zu achten, dass sie zu den besonders schutzbedürftigen Personen zählen.

Das Wichtigste im Überblick

Artikel

Broschüren und Ratgeber
  • Die Behindertenvertrauensperson
    Die Behindertenvertrauensperson
    Die Behindertenvertretung ist eine aktive Ergänzung des Betriebsrates/der Personalvertretung in jenen Bereichen, wo Menschen mit Behinderung auf Grund eigener Erfahrungen Expert:innen sind. Wie eine Behindertenvertrauensperson gewählt wird und welche Aufgaben sie hat, erfahren Sie in dieser Broschüre. Stand: Mai 2018
    Download (PDF, 492 KB)
  • Gleichgestellt – Ratgeber zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
    Gleichgestellt – Ratgeber zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
    Arbeiterkammer und ÖGB treten dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen und Rechte haben wie Menschen ohne Behinderungen – in der Arbeitswelt und im täglichen Leben. Diese Broschüre informiert über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und zeigt die rechtlichen Möglichkeiten auf, wie man gegen eine Diskriminierung vorgehen kann. Stand: Mai 2021
    Download (PDF, 807 KB)

Cartoons

Philipp Sells

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