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Studie zu Telearbeit: Rahmenbedingungen, Trends und das Recht auf Nichterreichbarkeit

Eine interessante Studie zu sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Trends der Telearbeit liegt vor. Auch das Recht auf Nichterreichbarkeit im Kontext der Digitalisierung und der Zukunft der Arbeit während und nach der COVID-19-Pandemie wird behandelt.

Studie zur Untersuchung des sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Kontextes und der Trends der Telearbeit und des Rechts auf Abschalten im Kontext der Digitalisierung und der Zukunft der Arbeit während und nach der COVID-19-Pandemie Adobe Stock / InsideCreativeHouse

In den letzten Jahrzehnten hat der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien für die Arbeit flexible Arbeitsregelungen wie Telearbeit ermöglicht, die sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen potenzielle Vorteile bieten. Gleichzeitig bergen sie aber auch erhebliche Risiken, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Nach der COVID-19-Pandemie hat sich gezeigt, dass ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen hybride Arbeitsregelungen bevorzugt, bei denen Telearbeit mit Vor-Ort-Arbeit kombiniert wird.

2021 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung mit Empfehlungen an die Kommission zum Recht auf Nichterreichbarkeit. In der Entschließung wurde die Kommission aufgefordert, einen Legislativvorschlag zum Recht auf Nichterreichbarkeit sowie einen EU-Rechtsrahmen für Telearbeit vorzulegen. In der Entschließung wurde insbesondere die grundlegende Rolle der Sozialpartner bei der Ermittlung und Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung, der Telearbeit und des Rechts auf Nichterreichbarkeit hervorgehoben.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission im Folgejahr diese Studie als eine der Maßnahmen in Auftrag gegeben. Ziel war, Erkenntnisse zu sammeln und die Herausforderungen, Chancen und Trends in Bezug auf die Flexibilität von Arbeitszeit und Arbeitsort besser zu verstehen, wobei der Schwerpunkt auf Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit liegt.

Die Schlussfolgerungen:

  1. Die Telearbeit wird auf Dauer präsent bleiben, unabhängig davon, welches Szenario sich letztendlich ergibt. Unsere Prognosen deuten darauf hin, dass im Jahr 2030 zwischen 12 % und 22 % der Beschäftigten in der EU-27 gelegentlich oder regelmäßig von zu Hause arbeiten werden, wobei die Basisschätzung bei 17 % liegt.
  2. Die künftig zunehmende Verbreitung von Telearbeit könnte zu Kosteneinsparungen führen und Innovation und Digitalisierung am Arbeitsplatz, ein höheres Beschäftigungsniveau (auch für benachteiligte Gruppen), eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und eine stärkere Integration am Arbeitsplatz fördern.
  3. Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben muss im Rahmen von Telearbeit sichergestellt und die Risiken flexibler Arbeitszeitregelungen minimiert werden, indem Überstunden und Arbeitsaufträge außerhalb der Arbeitszeit verhindert werden. Es ist wichtig, die Arbeitnehmer vor den Risiken einer ständigen Erreichbarkeit und langer Arbeitszeiten zu schützen, indem das Recht auf Ruhezeiten für alle Arbeitnehmer gewährleistet wird.
  4. Es ist notwendig, die spezifischen psychosozialen und physischen Risiken von Telearbeitern besser zu verstehen und wirksamere Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Die Arbeitnehmer:innen-Schutzmaßnahmen sollten dahingehend angepasst werden, dass sie das Auftreten von Risiken, wie Arbeitsverdichtung, Isolation, Überstunden, aufkommende Risiken in Zusammenhang mit digitaler Kommunikation und ergonomische Risiken, verhindern.
  5. Es besteht die Notwendigkeit, Managementansätze zur Beurteilung der Leistung der Arbeitnehmer:innen unter Berücksichtigung des Datenschutzes, des Schutzes der Privatsphäre und des Einsatzes von Kontroll-, Überwachungs- und Leistungsüberwachungssystemen anzupassen. Während die notwendigen rechtlichen Garantien für den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre vorhanden sind, ist Transparenz der Schlüssel für die Einführung digitaler Überwachungssysteme am Arbeitsplatz.
  6. Alle Arten geschlechtsspezifischer und sozialer Voreingenommenheit sollten bei der Umsetzung von Telearbeit und flexiblen Arbeitsregelungen vermieden werden. Insbesondere sollten der Zugang zu solchen Arbeitsregelungen objektiv, transparent und diskriminierungsfrei sowie unter Einbeziehung künftiger Karriereaussichten und verbesserter Vereinbarkeit von Karriere und Beruf gehandhabt werden. Nur unter Einbeziehung dieser Gesichtspunkte kann Telearbeit es vermeiden bestehende soziale Ungleichheiten zu verstärken und sein volles Potential entfalten, vor allem in Sachen Inklusivität am Arbeitsplatz,
  7. Die geografische Mobilität sollte erleichtert werden, wobei der Schwerpunkt auf der grenzüberschreitenden Telearbeit liegt. Insbesondere bedarf es einer langfristigen, koordinierten Lösung auf EU-Ebene, die darauf abzielt, den Verwaltungsaufwand im Umgang mit den in den verschiedenen Mitgliedstaaten geltenden Steuer- und Sozialversicherungssystemen zu verringern.