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Jugendliche und Lehrlinge

Für Jugendliche besteht ein besonderer Personenschutz. Sie gehören zu den schutzbedürftigen Personen. Hier ist es besonders wichtig, zu ermitteln und zu beurteilen, inwieweit sich an bestimmten Arbeitsplätzen oder bestimmten Arbeitsvorgängen spezifische Gefahren für sie ergeben können, für die ein besonderer Personenschutz besteht. Der § 6 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes regelt den Einsatz dieser Arbeitnehmer:innen, insbesondere sind dabei die Konstitution und Körperkräfte, Alter, Qualifikation und die gesundheitliche Verfassung zu berücksichtigen.

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Broschüren und Ratgeber
  • Dein Recht als Lehrling
    Dein Recht als Lehrling
    In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Infos rund um das Thema Lehre: Wie ist die Arbeitszeit geregelt? Sind Überstunden erlaubt? Wieviel Urlaub steht in der Lehrzeit zu? Stand: September 2023
    Download (PDF, 10 MB)

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Philipp Sells

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