Richtlinie zum Jugendarbeitsschutz
Die Richtlinie 94/33/EG wurde vom Rat der Europäischen Union am 22. Juni 1994 erlassen. Das Hauptziel der Richtlinie ist nach Art. 1 das Verbot der Kinderarbeit. Sie legt Mindeststandards fest, um in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen besseren Schutz der Sicherheit und Gesundheit junger ArbeitnehmerInnen zu gewährleisten.