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Arbeitsplatzevaluierung

„Arbeitsplatzevaluierung“: Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Basis die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen (§ 4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung). Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Festlegung der Maßnahmen sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen. Mit der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren können auch die Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner sowie sonstige geeignete Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen, insbesondere jedoch Arbeitspsychologen, beauftragt werden (§ 4 (6) ArbeitnehmerInnenschutzgesetz).

Arbeitgeber sind verpflichtet alle Arbeitsplätze auf Gefahren, die für die Gesundheit Ihrer ArbeitnehmerInnen bestehen, zu evaluieren. Bei diesem Vorgang ist zu bewerten, welche Gefahren bestehen und in welchem Ausmaß diese vorhanden sind. Anschließend sind dort, wo dies festgelegt wurde, Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Das Wichtigste im Überblick

Artikel

Broschüren und Ratgeber
  • Der Schlüssel zum Schloss - Wirksame Maßnahmen zur Evaluierung arbeitsbedingter psyschischer Belastungen
    Der Schlüssel zum Schloss - Wirksame Maßnahmen zur Evaluierung arbeitsbedingter psyschischer Belastungen
    Betriebe sind verpflichtet, gesundheitsgefährdende psychische Arbeitsbedingungen zu identifizieren und festgestellte Gefahren durch Maßnahmen auszuschalten oder zu reduzieren (Evaluierung psychischer Belastungen). Damit sollen Arbeitsbedingungen gewährleistet werden, die ein menschengerechtes, gesundes und persönlichkeitsförderliches Arbeiten ermöglichen. Wie die Evaluierung durchgeführt wird, erläutert diese SVP-Info. Stand: Februar 2015
    Download (PDF, 454 KB)
  • Gendergerechte Evaluierung psychischer Belastungen
    Gendergerechte Evaluierung psychischer Belastungen
    Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu sorgen. Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist die Evaluierung psychischer Belastungen explizit geregelt. die Evaluierung psychischer Belastungen gendergerecht durchgeführt werden kann, erfahren Sie in dieser Broschüre. Stand: November 2018
    Download (PDF, 700 KB)
  • Psychische Belastungen evaluieren
    Psychische Belastungen evaluieren
    Was gibt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für die Evaluierung psychischer Belastungen vor? Der Folder der AK Wien liefert einen kurzen und prägnanten Überblick über die wichtigsten Bestimmungen. Stand: Juni 2023
    Download (PDF, 292 KB)
  • Verfahren zur Erhebung psychischer Arbeitsbelastung
    Verfahren zur Erhebung psychischer Arbeitsbelastung
    Die Broschüre „Verfahren zur Erhebung psychischer Arbeitsbelastung“ stellt Beispiele für Verfahren vor, mit denen die psychische Arbeitsbelastung erhoben werden kann. Stand: Mai 2018
    Download (PDF, 2 MB)

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Philipp Sells

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